Jedes Mitglied haftet mit der doppelten Einlage. Das bedeutet, dass im Falle eines Konkurses die Mitglieder jene Summe, um die sie Anteile an der Genossenschaft erworben haben, nochmals aufbringen müssten.

Beispiel: Das Mitglied hält einen Geschäftsanteil von € 150,00 – eine Haftung in Höhe von € 150,00. Insgesamt kann das Mitglied also höchstens € 300,00 „verlieren“ – darüber hinaus gibt es keine Haftung! Ein derartiges Szenario ist durch die verpflichtende Mitgliedschaft und somit Kontrolle durch den Genossenschaftsverband nahezu ausgeschlossen! Darüber hinaus muss der Vorstand in der jährlichen Generalversammlung Berichterstattung über die finanzielle Situation leisten!