Mitglieder können alle Menschen oder Institutionen werden, die mindestens einen Geschäftsanteil in der Höhe von € 150,00 erwerben. Jede/r kann auch mehrere Anteile kaufen. Durch den Anteilskauf (das ist KEINE Spende!) wird man Miteigentümer der „Firma“. Die Mitgliedschaft kann nach einer dreijährigen Frist gekündigt werden und man bekommt seinen eingezahlten Beitrag zurück. In der Generalversammlung wird es das sogenannte „Kopfstimmrecht“ geben. Das bedeutet, dass jeder Genossenschafter, unabhängig von seinem Anteil und somit vom eingezahlten finanziellen Beitrag, das gleiche Stimmrecht hat, wie z.B. Großgenossenschafter (RAIBA, Gemeinde, …). Im Rahmen der jährlichen Generalversammlung muss über die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft berichtet werden. Mittels Stimmrecht kann man über die Entwicklung des gemeinsamen Unternehmens mitentscheiden. Je mehr Anteile die BürgerInnen einbringen, umso geringer ist das benötigte Fremdkapital!